kleine Seebestattung Rügen mit der MY Flipper
„Wir lassen nur die Hand los, nicht den Menschen.“

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Die "Kleine Seebestattung Rügen" übernimmt nur Urnen die zur Seebestattung freigegeben sind und setzt diese nach den gültigen gesetzlichen Vorschriften im Meer bei. Bei See-Urnen dürfen nur einzelne Blumen bzw. Blumen- oder Blütenköpfe verwendet werden, welche aus vergänglichem Material bestehen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

§ 2 Die "Kleine Seebestattung Rügen" trägt nicht das Bruchrisiko für zugelieferte See-Urnen der Zulieferer und übernimmt keinerlei Haftung im Schadensfall.

§ 3 Die "Kleine Seebestattung Rügen" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Bei Verspätungen Krankheit, Verlusten und Unglücksfällen während der Reise oder sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden übernimmt Sie keine Haftung, es sei denn, die Reederei und Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

§ 4 Die "Kleine Seebestattung Rügen" haftet nicht, wenn durch Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang, schlechtes Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen eine Fahrt abgesagt werden muss. Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich. Die "Kleine Seebestattung Rügen" verpflichtet sich, die Seebestattung bzw. Fahrt so schnell wie möglich nachzuholen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch einen bestimmten Abfahrthafen.

§ 5 Die Preisangebote sind unverbindlich und die jeweils aktuelle Preisliste hat Gültigkeit. Die Bezahlung muss direkt an die "Kleine Seebestattung Rügen" erfolgen.

§ 6 Bei Verzug ist die "Kleine Seebestattung Rügen" berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9% p.A. über dem jeweiligen Basiszins zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 7 Erfolgt eine Bestellung durch eine Privatperson, erfolgt die Bezahlung auf Vorkasse.
§ 7.1 Werden zusätzliche Aufwendungen gewünscht, welche im Zusammenhang mit der Seebestattung entstehen und nicht dem Leistungsangebot entsprechen, werden diese gesondert berechnet.

§ 8 Einreden bei Seebestattung sind bei dem Kapitän des Schiffes unmittelbar geltend zu machen.

§ 9 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 10 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Stralsund.